
Richter blockiert teilweise Trumps DEI-Dekret
Ein US-Bundesrichter hat Teile des Dekrets von Präsident Donald Trump blockiert, das sich gegen Diversitäts-, Gleichstellungs- und Inklusionsprogramme (DEI) bei Auftragnehmern und Empfängern staatlicher Zuschüsse richtet. Richter Matthew Kennelly erließ eine einstweilige Verfügung, die bestimmte Bestimmungen des Dekrets vorübergehend außer Kraft setzt – ein rechtlicher Rückschlag für die Bestrebungen der Regierung, DEI-Initiativen in Bundespartnerschaften einzuschränken.
Die Verfügung untersagt dem US-Arbeitsministerium vorübergehend, Auftragnehmer und Zuschussempfänger dazu zu verpflichten, zu bestätigen, dass sie keine DEI-Programme betreiben, die angeblich gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen. Anlass war eine Klage der Organisation Chicago Women in Trades, die mehrere Verträge mit dem Arbeitsministerium hält und Schulungen und Arbeitsmöglichkeiten für Frauen in männerdominierten Berufen anbietet.
Die Kläger argumentierten, dass die Anforderungen des Dekrets ihre Finanzierung gefährden und sie zwingen würden, DEI-Programme, die zentral für ihre Mission sind, einzustellen. Richter Kennelly erkannte die möglichen Schäden an und blockierte daher vorübergehend die Umsetzung durch das Arbeitsministerium.
Allerdings weigerte sich der Richter, die Anordnung auf andere Bundesbehörden auszuweiten, sodass die Wirkung der einstweiligen Verfügung zunächst auf das Arbeitsministerium beschränkt bleibt. Dadurch kann die Trump-Regierung das Dekret über andere Behörden weiterhin umsetzen, was zu weiteren rechtlichen Herausforderungen führen könnte.
Die Entscheidung verdeutlicht die wachsende Spannung zwischen der Politik der Trump-Regierung und den Bemühungen vieler Organisationen, Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz zu fördern. Kritiker sehen das Dekret als Bedrohung für Programme, die Gleichstellung in Bildung, Beschäftigung und öffentlichem Dienst fördern sollen.
Während das Verfahren weiterläuft, dürfte der Fall zukünftige Diskussionen über die Rolle von DEI in staatlich geförderten Programmen prägen. Das Arbeitsministerium hat bisher keine Stellungnahme zum Urteil abgegeben.